LIQUIDSTEUER ab Juli 2022

LIQUIDSTEUER ab Juli 2022

Was bedeutet das Tabaksteuermodernisierungsgesetz für E-Zigaretten Liquids? Gibt es eine Besteuerung nach Nikotingehalt? Wie teuer wird das Dampfen in Zukunft? Fragen über Fragen die ihr euch sicher im Moment stellt. Wir wollen Euch mit diesem Beitrag so gut es geht informieren, und etwas Licht in den Paragraphen Dschungel bringen. 

 

Zunächst die harten Fakten und wie die Dampfer-Realität in der Zukunft aussehen wird. Die Tabaksteuer Reform in Deutschland ist beschlossen. Ab Juli 2022 werden Liquids im ersten Schritt mit 0,16 € je ml besteuert. Dies ist völlig unabhängig vom Nikotingehalt, Liquids ohne Nikotin fallen somit auch unter die neue Tabaksteuer. In den darauffolgenden Jahren ist die schrittweise Erhöhung dieser Steuer geplant:

 

  • 7. Juli 2022: 0,16€ / ml + MwSt = ~ 0,19€ je ml
  • 2023 - keine Steigerung vorgesehen
  • 1. Januar 2024: 0,20€ / ml + MwSt
  • 1. Januar 2025: 0,26€ / ml + MwSt
  • 1. Januar 2026: 0,32€ / ml + MwSt

 

Was bedeutet das neue Gesetz nun konkret für Dampferinnen und Dampfer?

Kurz und knapp, Dampfen wird durch die neue Steuer merklich teurer werden. Denn nicht nur die vergleichsweise kleinen Liquid-Fläschchen sind betroffen, das Tabaksteuer Modernisierungsgesetz macht auch vor der reinen Grundsubstanz, der Base nicht halt. Die neue Tabaksteuer wird nämlich auf alle Liquids und Flüssigkeiten erhoben, die nach dem 01.07.2022 hergestellt werden. Das bedeutet konkret, auch wenn du bisher selber mischst, wird hier deine Ersparnis schwinden. 

Denn gerade bei der Base sind die Auswirkungen besonders drastisch zu sehen. Kostet ein Liter Liquidbase Quellwasser 100PG derzeit um die 15€ inkl. MwSt, wird allein durch die erste Stufe der neuen Liquid Steuer der Preis durch einen Steuergrundpreis von dann 160,00 € (ohne MwSt) auf ungefähr 175 € / Liter steigen. 

 

Wer nun denkt, dass sich Base ohne Steuerbanderole auch anderweitig (Apotheke, Reitbedarf etc.) besorgen läßt, hat damit zwar grundsätzlich Recht. Jedoch darf hierbei die steuerpflichtige Zweckbestimmung nicht vergessen werden. Denn sobald die Base zum Dampfen mit Aromen und ggf. Nikotin gemischt wird, ist die Steuer zu entrichten. Wer das nicht tut, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig und das wäre dann sogar ein echter Straftatbestand! Gleichzeitig wird eine Flasche (Fertig-) Liquid (10 ml) um 1,60 Euro teurer, und dann weiter Schritt für Schritt, bis die zusätzliche Steuer dann 2026 bei 3,20 Euro liegt. 

Was ist mit "internationalen Alternativen" ?

Auch für die Einfuhr aus dem Ausland gibt es strikte Grenzen bezüglich Reisefreimenge (Einfuhr von außerhalb EU / Drittländer) und Richtmenge (Einfuhr von innerhalb EU), ähnlich wie bei Tabakerzeugnissen. E-Liquids werden als “Substitute für Tabakwaren” behandelt, vorläufig gibt es folgende Bestimmungen:

 

“Die Richtmenge wurde unabhängig von der Darreichungsform als Fertigerzeugnis (Substanz, die unmittelbar zum Konsum in E-Zigaretten geeignet sind) oder als Mischkomponente (nikotinhaltige Substanzen, Aromen, Glyzerin, Propylenglykol, aus denen sich der Konsument eine individuell zu konsumierende Mischung selbst herstellt) festgelegt. Sie berücksichtigt dabei einerseits den Steuerwert und andererseits die Konsummenge und stellt somit einen sachgerechten Bezug zur Menge substituierter Zigaretten her. Diesem folgend wurde festgelegt, dass als Richtmenge für das Verbringen von Substituten für Tabakwaren zu privaten Zwecken 1 Liter, jedoch höchstens 10 Kleinverkaufspackungen gilt.” Sprich: Auch für reine Base gilt die Einfuhrhöchstgrenze von 1 Liter!

 

Für die Reisefreimenge für Privatpersonen bei Einfuhren aus Drittländern/Drittgebieten gilt nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 EF-VO die Wertgrenze auf 430 Euro für Flug- und Seereisende, im Übrigen auf 300 Euro fest, sofern es sich (nachweislich) nicht um eine gewerbliche Einfuhr handelt.Solltet ihr also aus dem nicht EU Ausland Liquids oder dergleichen mitbringen, unbedingt immer den Kassenbon für die Steuer mitnehmen und aufbewahren!

Was also tun?

Einen kleinen Trost gibt es: Bis Ende Februar 2023 gibt es die ganz legale Möglichkeit, vor dem 01.07.2022 produzierte Liquids steuerfrei zu beziehen. Wir haben natürlich auch unsere Vorräte hinsichtlich dieser großen Veränderungen aufgestockt und können dir die gewohnte Vielfalt an Produkten anbieten. Zum “bunkern” von Liquids sei noch erwähnt, dass sie gut verschlossen und kühl gelagert ohne Probleme bis zu zwei Jahre lagerbar sind. 

Auch wenn jetzt für uns als kleiner Dampferladen bestimmt schwierigere Zeiten anbrechen, lassen wir uns nicht unterkriegen und freuen uns trotz allem auf einen tollen Sommer. Und den wünschen wir euch auch!

Weiterführende Links:

Für Interessierte gibt es hier das ganze Tabaksteuermodernisierungsgesetz Gesetz in seiner “Reinform” zu lesen.

Und hier gibt es noch die Veröffentlichung bezüglich Zoll / Einfuhr Richtmengen und Reisefreimenge.

Abschliessend noch ein Hinweis: Im Moment sind noch einige Fragen hinsichtlich des neuen Gesetzes ungeklärt, dieser Beitrag bildet den heutigen Wissenstand ab. Fehler und Irrtümer vorbehalten.


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