Dampfen an öffentlichen Orten
Die E-Zigarette ist für viele immer noch eine Neuheit. Daher fragt ihr euch bestimmt an welchen Orten das Dampfen eigentlich erlaubt ist? Ganz so einfach ist die Frage aber nicht zu beantworten. Offiziell fällt die E-Zigarette nicht unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz. Sie enthält schließlich keinen Tabak, sondern der Inhalt wird verdampft. Was bedeutet das jetzt konkret für die Öffentlichkeit? Wir geben dir ihr einen rudimentären Überblick!
Die Rechtslage: Das Bundesnichtraucherschutzgesetz
Die EZigarette ist nicht im Bundesnichtraucherschutzgesetz geregelt. Das Gesetz besagt, dass das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen verboten ist. Das heißt für die E-Zigarette aber nicht, das das Dampfen gestattet ist. Die konkrete Auslegung des Gesetzestexts ist nach wie vor Ländersache. In einigen Bundesländern wir das Dampfen genauso wie die Zigarette behandelt.
Dampfen an Bahnhöfen und Flughäfen
Hier ist die Rechtslage eindeutig. Dampfen wird hier wie Rauchen behandelt. In den Zügen und den Verkehrsmitteln gilt ein öffentliches Rauchverbot. Außerdem kann man sich auch die Hausordnung der Deutschen Bahn genauer anschauen. Die besagt: „Rauchen und die die Benutzung elektrischer Zigaretten ist außerhalb der gekennzeichneten Bereiche“ nicht gestattet. Auch die die örtlichen Verkehrsbetriebe handeln in dem Fall gleich: du darfst nur in den markierten Bereichen Dampfen.
Dampfen in den Kneipen und Restaurants – Was sagen die Gerichte?
Zu diesem Thema kann man sich das Urteil des Oberlandesgericht Münster aus dem Jahr 2014 anschauen, es spricht sich ausdrücklich gegen eine Gleichstellung von Zigarette und E-Zigarette aus. Damit wäre das Dampfen in NRW in Bars und Restaurants eigentlich erlaubt. Das letzte Wort hierzu hat aber der Wirt mit seinem Hausrecht. Manchmal ist auch dann erst Dampfen gestattet, wenn es entsprechende Räume in der Gaststätte gibt.
Dampfen in der Öffetnlichkeit
Es gibt also durchaus einheitliche Regeln über das Dampfen in der Öffentlichkeit. Dampfen ist da erlaubt, wo auch das Rauchen gestattet ist. Auf offener Straße kannst du also gemütlich dampfen, und in den meisten Fällen ist das benutzen deiner E-Zigarette im Außenbereich auch kein Problem. Auch in öffentlichen Parks ist das Dampfen offiziell erlaubt und natürlich kannst du auch zu Hause die E-zigarette benutzen.
Wenn du wissen willst, ob dampfen im Straßenverkehr erlaubt ist, dann schaust du dir am besten unseren Post "Dampfen im Straßenverkehr" an.